Interdisziplinäre Clearingstelle
In der Interdisziplinären Clearingstelle werden seit 2017 Schüler und Schülerinnen in besonderen Problemlagen bei Einverständnis der Personensorgeberechtigten multiprofessionell beraten.
Ein multiprofessioneller Blick von Fachkräften aus Jugendhilfe, Schulpsychologie, Gesundheitsamt und Schule kann bei sehr herausfordernden Situationen von Schülerinnen und Schülern erforderlich und gewinnbringend sein und neue Ansätze und Lösungswege anstoßen.
Ständige Mitglieder sind die Leitungen der Regionalen Schulberatung, des Kreisjugendamts, der Kinder- und Jugendgesundheit und die regionale Schulaufsicht. Neben den ständigen Mitgliedern können weitere Fachkräfte eingeladen werden.
Die beteiligten Institutionen verpflichten sich, die gemeinsam erarbeiteten Handlungsempfehlungen möglichst umzusetzen.
Der Wunsch und Bedarf, eine Fallkonstellation in der Interdisziplinären Clearingstelle zu beraten, wird über die ständigen Mitglieder an das Bildungsbüro herangetragen. Dieses übernimmt als ständiges Mitglied die Organisation und Koordination.
Die Interdisziplinäre Clearingstelle tagt in der Regel einmal monatlich im Kreishaus Borken. Pro Falleingabe sind 90 Minuten vorgesehen.
Eine Evaluation der Handlungsempfehlungen und deren Umsetzung erfolgt nach ca. 3 Monaten.