Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kreisverwaltung Borken hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite bildungskreis-borken.de und seine Unterkapitel.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite bildungskreis-borken.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Wir arbeiten im Moment daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. Zur besseren Orientierung wollen wir insbesondere die Struktur in unserem weitverzweigten Internetangebot vereinfachen und die Navigation über die Tastatur lückenlos möglich machen.
 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 11. Dezember 2019 erstellt und zuletzt am 30.06.2021 aktualisiert.
 

Sie können uns dabei helfen, besser zu werden!

Das Ziel, eine vollkommen barrierefreie Website zu gestalten, ist eine Daueraufgabe. Wenn Sie also trotz unserer ständigen Bemühungen auf Schwierigkeiten stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Schreiben Sie uns auch gerne, wenn Sie Ideen haben, wie unser Internetangebot noch serviceorientierter und zugänglicher werden kann oder wenn Sie andere Wünsche an den Internetauftritt haben. Nutzen Sie dafür bitte das nachfolgende Kontaktformular der Kreisverwaltung Borken:

Kontaktformular Barrierefreiheit

Ihre Ansprechperson:

Internetredaktion des Kreises Borken
E-Mail: webmaster(at)kreis-borken.de
Tel.: +49 2861/681-2429


Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier.


Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite bildungskreis-borken.de von der Internetredaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (+49 211) 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.