Informationen für Schulen

Schüler Online ist eine Internet-Anwendung zur Unterstützung der Schulen und Berufskollegs beim Übergang der Schülerinnen und Schüler von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II bzw. beim Übergang zu den Berufskollegs.

Die Ziele des Schüler Online-Verfahrens sind:

  • Reduzierung des administrativen Aufwandes
  • Überwachung der Schulpflicht in der Sekundarstufe II
  • Unterstützung und Beratung der Schüler bei Ihrer Berufswahl

Schüler Online wird den Schulen im Kreis Borken kostenlos zur Verfügung gestellt.


Anleitungen für:

Allgemein:

 Checkliste, Informationen
 Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schüler/innen, Schülern und Eltern (VO-DV I)

 

Während des Schuljahres

 Betriebedaten verwalten
Betriebe, mit denen Sie regelmäßig zusammenarbeiten, in Schüler Online einstellen, damit diese bei der Anmeldung zur Berusschule angezeigt werden.
 Zuordnung Auszubildende/r zu einem Betrieb
Abhilfe schaffen, wenn Schüler/in den Betrieb nicht aus der Liste ausgewählt, sondern selber Daten eingegeben hat und der Betrieb die Daten zur Anmeldung nicht einsehen kann.

Benutzerhandbücher und Schulungsunterlagen können über www.schueleranmeldung.de/module nach dem Login unter "Dokumentation - Handbücher" heruntergeladen werden.


Schulpflicht in der Sekundarstufe II

Nach der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht beginnt die Schulpflicht in der Sek. II (Berufsschulpflicht). Schulpflicht in der Sekundarstufe II besteht für diejenigen, die

  • eine Schule nach dem Schuljahr 2023/2024 verlassen und nach dem 1. August 2006 geboren sind oder
  • eine Berufsausbildung beginnen, bevor der/die Auszubildende 21 Jahre alt ist.

Die Schulpflicht dauert für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler/die Schülerin 18 Jahre alt wird.

Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II kann in der Berufsschule oder auch durch den Besuch eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden.

Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II.

Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule ruht während des Besuchs einer öffentlichen allgemein bildenden Schule.

Die Berufsschulpflicht wird alternativ erfüllt:

  • während des Besuchs einer Hochschule,
  • während des Grundwehrdienstes oder Bundesfreiwilligendienstes,
  • während eines freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahres, wenn der Träger der Einrichtung einen hinreichenden Unterricht erteilt,
  • während eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses, wenn der Dienstherr in eigenen Einrichtungen einen hinreichenden Unterricht erteilt,
  • vor und nach Geburt des Kindes einer Schülerin entsprechend dem Mutterschutzgesetz; wenn der Nachweis geführt wird, dass durch den Schulbesuch die Betreuung des Kindes der Schülerin oder des Schülers gefährdet wäre,
  • während des Besuchs einer anerkannten Ausbildungseinrichtung für Heil- oder Hilfsberufe,
  • für Personen mit Aussiedler- oder Ausländerstatus während des Besuchs eines anerkannten Sprachkurses oder Förderkurses,
  • während des Besuchs des Bildungsgangs der Abendrealschule oder eines Vollzeitkurses einer Weiterbildungseinrichtung zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses.

Bezirksregierung Münster

 

Ministerium für Schule und Bildung NRW

sonstiges

(Für Anmeldungen zum Berufskolleg, Weiterbildungskolleg und zur gymnasialen Oberstufe.)
An wenigen Schulen im Münsterland ist eine Anmeldung/Bewerbung zur Sekundarstufe II über "Schüler Online" nicht möglich. Bitte nutzen Sie einen alternativen Anmeldeweg.

Liste der Ansprechpartner für
die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und Stadt Münster
      Download Kontaktliste

Ansprechperson(en)

Jürgen Banneke

Tel: +49 2861 681-4146
j.banneke(at)kreis-borken.de